Klimageschwindigkeitsbonus: Wie bekomme ich den Förderbonus?

Geschrieben von:
Lucas Fischer
Veröffentlicht am:
19.11.2025
Wärmepumpe
Förderung & Finanzierung
Wer seine alte Heizung gegen eine moderne Wärmepumpe tauschen möchte, stößt schnell auf den Begriff "Förderbonus". Der Klimageschwindigkeitsbonus gehört zu den attraktivsten Förderbausteinen der neuen KfW-Heizungsförderung und kann den Umstieg deutlich günstiger machen. Entscheidend ist aber zu wissen, wer ihn bekommt und wie hoch er ausfällt.
Zusammenfassung
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 20 % der förderfähigen Kosten – bis zu 6.000 € pro Wohneinheit.
Voraussetzung ist eine mindestens 20 Jahre alte fossile Heizung, die noch funktioniert (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher).
Gefördert wird nur der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme, meist eine Wärmepumpe.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und besteht aus Basisantrag + separatem Klima-Antrag.
Die maximale Gesamtförderung liegt bei 70 %, inklusive Grundförderung, Effizienzbonus, Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW?
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Zuschuss der KfW, der beim Austausch einer alten fossilen Heizung gegen ein erneuerbares Heizsystem gewährt wird , in den meisten Fällen also beim Wechsel auf eine Wärmepumpe. Er wird oberhalb der Grundförderung vergeben und soll Eigentümer motivieren, ihre Heizung schneller zu modernisieren.
Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt pauschal 20 % der förderfähigen Kosten, bis zu einem maximal anrechenbaren Betrag von 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr.
Das bedeutet: Liegen die förderfähigen Kosten bei 30.000 €, erhalten Eigentümer einen Bonus von 6.000 €, der zusätzlich zur Grundförderung und weiteren Boni ausgezahlt wird.
Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?
Den Bonus erhält nur, wer eine selbst bewohnte Wohneinheit besitzt und eine fossile Heizung ersetzt, die noch funktionsfähig ist und seit mindestens 20 Jahren in Betrieb war. Dazu zählen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Gaszentralheizungen sowie Nachtspeicherheizungen.
Der Bonus wird ausschließlich beim Wechsel auf ein erneuerbares Heizsystem gewährt, wie eine Wärmepumpe (Luft, Erde, Wasser), unter bestimmten Bedingungen Biomasse oder ein Wärmenetz.
Wichtig ist außerdem, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt und bestätigt wird. Der Heizungstausch darf erst danach starten.
Was passiert, wenn die Heizung jünger als 20 Jahre ist?
Ist die bestehende fossile Heizung jünger als 20 Jahre, gibt es keinen Klimageschwindigkeitsbonus. Der Bonus wird ausdrücklich nur dann gewährt, wenn die alte Anlage seit mindestens zwei Jahrzehnten läuft und noch funktionsfähig ist. Wer eine jüngere Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung tauscht, kann zwar weiterhin die Grundförderung, den Effizienzbonus oder, je nach Haushaltseinkommen, den Einkommensbonus erhalten, aber der 20-prozentige Klimageschwindigkeitsbonus entfällt vollständig. Für viele Eigentümer bedeutet das: Je näher die Heizung an der 20-Jahres-Marke ist, desto interessanter wird der spätere Austausch aus Fördersicht.
Wie wird der Klimageschwindigkeitsbonus beantragt?
Der Antrag läuft in zwei Schritten ab. Zuerst wird in „Meine KfW“ der Basisantrag gestellt, der die Grundförderung sowie mögliche Boni wie den Effizienz- oder Einkommensbonus umfasst.
Anschließend wird der Klimageschwindigkeitsbonus separat beantragt, spätestens sechs Monate nach der Basiszusage und unbedingt vor Einreichung des technischen Projektnachweises (TPN).
Für den Antrag müssen alle Nachweise vollständig vorliegen, darunter:
Inbetriebnahmedatum der alten Heizung
Fotos der bestehenden Anlage
Fachunternehmererklärung
Rechnungen und Zahlungsnachweise
Eigentums- und Meldenachweis
Kombinationsmöglichkeit der Förderung
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist kein isolierter Zuschuss, sondern Teil eines größeren Förderpakets der KfW. Entscheidend ist das Zusammenspiel: Zur Grundförderung kommen, je nach Wärmepumpe, ein Effizienzbonus von 5 % und bei förderfähigen Haushalten ein Einkommensbonus von weiteren 30 % hinzu. Der Klimageschwindigkeitsbonus ergänzt dieses Paket um zusätzliche 20 %. Alle Boni werden auf die förderfähigen Kosten angerechnet und können kombiniert werden, solange der Gesamtfördersatz von 70 % nicht überschritten wird.
Für Eigentümer bedeutet das: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann seine Wärmepumpe mit einem ungewöhnlich hohen Zuschuss realisieren und die Investitionskosten auf ein Minimum reduzieren.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange gilt der Klimageschwindigkeitsbonus in der aktuellen Höhe?
Der Bonus von 20 % gilt bis Ende 2028. Ab 2029 wird er schrittweise reduziert. Für Eigentümer lohnt sich deshalb eine frühzeitige Antragstellung.
Kann ich den Klimageschwindigkeitsbonus auch für eine defekte Heizung bekommen?
Nein. Die alte fossile Heizung muss noch funktionsfähig sein. Ist sie bereits ausgefallen oder irreparabel, entfällt der Bonus komplett.
Lässt sich der Klimageschwindigkeitsbonus mit der BAFA-Förderung kombinieren?
Nein. Der Bonus gehört zur neuen KfW-Heizungsförderung und ist nicht mit BAFA-Zuschüssen kombinierbar. Entscheidend ist, welches Programm genutzt wird.
Bekomme ich den Bonus auch bei einer Hybridlösung?
Ja, aber nur, wenn der erneuerbare Anteil die Hauptlast trägt und die alte fossile Heizung vollständig ersetzt wird. Reine Hybrid-Nachrüstungen ohne Austausch sind nicht bonusfähig.
Wie wird das Alter der alten Heizung nachgewiesen?
Der Nachweis erfolgt über Baujahr oder Inbetriebnahmedatum, ergänzt durch Fotos und die Fachunternehmererklärung. Wichtig ist, dass eindeutig belegt wird, dass die Anlage mindestens 20 Jahre in Betrieb war.
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Lucas Fischer








