BAFA Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Geschrieben von:

Lucas Fischer

Veröffentlicht am:

26.09.2025

Wärmepumpe

Förderung & Finanzierung

DIe BAFA Förderung ist zuständig für Einzelmaßnahmen wie beispielsweise Arbeiten an der Gebäudehülle
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Die BAFA vergibt Zuschüsse innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude, wenn an bestehenden Häusern einzelne Bauteile oder Anlagen verbessert werden. Dazu zählen Arbeiten an der Hülle des Gebäudes, bestimmte Anlagentechnik ohne Heizung, die Optimierung vorhandener Heizungen sowie der Aufbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan nutzt, kann seinen Zuschuss um fünf Prozentpunkte erhöhen.

Zusammenfassung

  • Was gefördert wird: Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik ohne Heizung, Heizungsoptimierung und Gebäudenetze.

  • Förderhöhe: Grundsätzlich 15 Prozent Zuschuss, mit iSFP plus 5 Prozentpunkte. Für Staubminderung an Biomasseheizungen 50 Prozent. Mindestinvestition 300 Euro brutto.


  • Fördergrenzen: Pro Wohneinheit maximal 30.000 Euro förderfähig, mit iSFP bis 60.000 Euro.


  • Wer beantragen kann: Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Unternehmen, gemeinnützige Träger, Kommunen sowie bei kommunalen Projekten auch die Stadtstaaten.


  • Voraussetzungen und Abgrenzung: Gebäudehülle nur bei Bauantrag oder Bauanzeige älter als fünf Jahre. Fossile Heizungen maximal 20 Jahre alt. Energieeffizienz Experte ist Pflicht. BAFA fördert Einzelmaßnahmen ohne Heizung. KfW ist für Heizungstausch und Kredite zuständig. Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.

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Geförderte Maßnahmen ab 2025

Im Fokus stehen vier Bereiche:

  1. Gebäudehülle
    Dämmung von Außenwand, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen. Austausch von Fenstern und Außentüren. Außenliegender Sonnenschutz.

  2. Anlagentechnik ohne Heizung
    Beispielsweise Lüftungsanlagen mit Wärme oder Kälterückgewinnung sowie digitale Lösungen aus dem Bereich Efficiency Smart Home.

  3. Heizungsoptimierung
    Etwa hydraulischer Abgleich, hocheffiziente Pumpen, Dämmung von Leitungen, neue Regelungstechnik. Bei Biomassefeuerungen zusätzlich Maßnahmen zur Minderung von Staubemissionen.

  4. Gebäudenetze
    Errichten, umbauen oder erweitern von Netzen zur Wärmeverteilung innerhalb von Gebäudekomplexen.

Wer darf beantragen?

Antragsberechtigt ist, wer die Maßnahme finanziert. Dazu gehören Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Bei kommunalen Vorhaben können auch die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen Anträge stellen.

Zuschusshöhen und Grenzen

  • Für Gebäudehülle, Anlagentechnik ohne Heizung und Heizungsoptimierung gibt es 15 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben.

  • Mit iSFP erhöht sich dieser Satz um 5 Prozentpunkte.

  • Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto.

  • Biomasseheizungen erhalten für Maßnahmen zur Staubemissionsminderung 50 Prozent Förderung.

  • Bei Wohngebäuden berücksichtigt die BAFA pro Wohneinheit bis zu 30.000 Euro. Mit iSFP steigt der maximale förderfähige Betrag auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Kurzüberblick Fördersätze

Gebäudehülle: 15 Prozent plus 5 Prozent iSFP
Anlagentechnik: ohne Heizung 15 Prozent plus 5 Prozent iSFP
Heizungsoptimierung: 15 Prozent plus 5 Prozent iSFP
Heizungsoptimierung: Biomasse Staubemissionsminderung 50 Prozent ohne iSFP

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Voraussetzungen

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle muss der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegen. Bei bestehenden fossilen Heizungen gilt zusätzlich ein Höchstalter von 20 Jahren. Außerdem ist die Einbindung eines Energieeffizienz Experten verpflichtend, damit der Antrag bewilligt werden kann.

Förderrahmen kompakt

Die BAFA übernimmt in der Regel 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit iSFP kommen 5 Prozentpunkte hinzu. Pro Wohneinheit fließen maximal 30.000 Euro, mit iSFP 60.000 Euro. Für Staubminderungsmaßnahmen an Biomasseanlagen gelten 50 Prozent Zuschuss. Die Mindestinvestition beträgt 300 Euro brutto.

Abgrenzung zu KfW Programmen

Die BAFA unterstützt Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden ohne Heizung, zum Beispiel Dämmung oder neue Fenster.
Die KfW fördert den Austausch der Heizung, etwa den Einbau einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage, und stellt zusätzlich Kredite für Sanierungen und Neubauten bereit. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Eine Kombination ist möglich, wenn unterschiedliche Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden.

Fazit

Die BAFA Förderung macht energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden finanziell attraktiver und gut planbar. Wer Gebäudehülle, Anlagentechnik ohne Heizung oder die Heizungsoptimierung angeht, erhält in der Regel 15 Prozent Zuschuss und mit iSFP weitere 5 Prozentpunkte. Für Staubminderungsmaßnahmen an Biomasseanlagen gibt es sogar 50 Prozent. Wichtig sind die Rahmenbedingungen wie Baualter des Gebäudes, die Einbindung eines Energieeffizienz Experten und die Mindestinvestition von 300 Euro. Pro Wohneinheit werden bis zu 30.000 Euro berücksichtigt und mit iSFP bis zu 60.000 Euro. BAFA und KfW ergänzen sich, eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist jedoch ausgeschlossen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die BAFA Förderung?

Die BAFA Förderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude und unterstützt Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu erhöhen und den Energieverbrauch zu senken.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Arbeiten an der Gebäudehülle wie Dämmung, neue Fenster und Außentüren. Gefördert wird auch Anlagentechnik ohne Heizung wie Lüftungsanlagen und Smart Home Systeme, die Heizungsoptimierung bestehender Anlagen sowie der Aufbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen.

Wie hoch ist die Förderung und welche Grenzen gelten?

Der Zuschuss beträgt in der Regel 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt er um 5 Prozentpunkte. Maßnahmen zur Staubminderung an Biomasseheizungen erhalten 50 Prozent. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto. Pro Wohneinheit werden bis zu 30.000 Euro anerkannt und mit iSFP bis zu 60.000 Euro.

Wer kann einen Antrag stellen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Träger und Kommunen. Bei kommunalen Projekten sind auch die Stadtstaaten antragsberechtigt. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle muss der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt sein. Fossile Heizungen dürfen höchstens 20 Jahre alt sein. Die Einbindung eines Energieeffizienz Experten ist verpflichtend.

Wie grenzt sich die BAFA von der KfW ab und kann man beide kombinieren?

Die BAFA vergibt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen am bestehenden Gebäude ohne Heizung. Die KfW fördert den Heizungstausch und bietet Kredite für Sanierung und Neubau. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist nicht erlaubt. Eine Kombination ist möglich, wenn unterschiedliche Maßnahmen klar getrennt beantragt werden.

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