Paragraf 14a EnWG: Was die Steuerung von Wärmepumpe und Wallbox bedeutet

Lucas Fischer, Geschäftsführer der LuPa Sonnenenergie GmbH

Geschrieben von:

Lucas Fischer

Veröffentlicht am:

Photovoltaik

Grundlagen

Ein Paragraf-Zeichen vor einem Stapel von Dokumenten

Paragraf 14a EnWG erlaubt dem Netzbetreiber, große Stromverbraucher wie Wärmepumpen, Wallboxen und Heimspeicher bei drohender Netzüberlastung kurzzeitig zu drosseln, und im Gegenzug bekommst du reduzierte Netzentgelte. Wichtig ist vorweg, dass nichts abgeschaltet wird und der normale Haushaltsstrom davon völlig unberührt bleibt, weil es nur um einzelne große Geräte geht, die selbst während einer Drosselung immer mit einer Mindestleistung weiterlaufen.

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Welche Geräte sind betroffen?

Die Regelung gilt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung über 4,2 Kilowatt, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind, also für Wärmepumpen, nicht öffentliche Ladepunkte für E-Autos und Batteriespeicher. Mehrere kleine Geräte hinter einem Anschluss werden dabei zusammengezählt, sodass auch eine Summe über 4,2 Kilowatt unter die Regelung fällt. Eine PV-Anlage selbst ist davon ausgenommen, weil sie über andere Vorschriften erfasst wird.

Was darf der Netzbetreiber genau?

Bei drohender Überlastung darf der Netzbetreiber die Leistung der betroffenen Geräte vorübergehend auf bis zu 4,2 Kilowatt pro Einzelgerät dimmen, wodurch eine Wärmepumpe im Normalbetrieb weiterläuft und ein E-Auto zwar langsamer, aber dennoch lädt. Eine vollständige Abschaltung ist ausgeschlossen. Die rechtliche Pflicht gilt seit 2024, die technische Steuerung wird allerdings erst 2026 flächendeckend umgesetzt, weil viele Netzbetreiber die nötige Technik vorher gar nicht hatten.

Wie oft wird tatsächlich gedrosselt?

In der Praxis kommt eine echte Drosselung bislang selten vor, weil die Netzbetreiber sie nur bei tatsächlich drohender Überlastung eines Netzabschnitts einsetzen dürfen und die meisten Netze diesen Fall im Alltag kaum erreichen. Für dich bedeutet das, dass deine Wärmepumpe oder dein E-Auto in aller Regel ganz normal läuft und du von der Regelung nichts spürst. Mit dem weiteren Ausbau von Wärmepumpen und Ladepunkten kann die Zahl der Eingriffe künftig steigen, doch selbst dann bleibt es bei einer kurzzeitigen Reduzierung und nicht bei einer Abschaltung, sodass der Komfortverlust überschaubar bleibt.

Welche Module gibt es?

Für die Gegenleistung kannst du zwischen drei Modulen wählen, wobei Modul 1 eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte ist und automatisch gilt, sofern du nichts anderes auswählst. Modul 2 bringt eine prozentuale Reduzierung auf den Arbeitspreis und lohnt sich bei hohem Verbrauch, setzt aber meist einen separaten Zähler voraus, während Modul 3 mit zeitvariablen Netzentgelten arbeitet und seit dem 1. April 2025 als Pflichtangebot jedes Netzbetreibers verfügbar ist. Modul 3 lässt sich zudem mit Modul 1 kombinieren.

Was bringt dir die Regelung finanziell?

Der Nachlass fällt je nach gewähltem Modul unterschiedlich aus, denn bei Modul 1 gibt es eine feste jährliche Pauschale, die dir unabhängig vom Verbrauch gutgeschrieben wird, während Modul 2 den Arbeitspreis für das steuerbare Gerät prozentual senkt und sich damit bei hohem Verbrauch stärker auszahlt. Modul 3 belohnt dich dafür, dass du deinen Verbrauch in Zeiten mit niedriger Netzauslastung legst, und lässt sich mit Modul 1 kombinieren. Unterm Strich sind es meist einige Dutzend bis über hundert Euro im Jahr, was die kurzzeitige Drosselbarkeit für die allermeisten Haushalte zu einem guten Geschäft macht.

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Was musst du tun?

Bei einem neuen Gerät meldet dein Installateur es im Rahmen der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber an, und die Standardeinstellung ist Modul 1, sodass du in diesem Fall selbst nichts veranlassen musst. Wer Modul 2 oder 3 möchte, muss das dagegen selbst beauftragen. Für Bestandsgeräte von vor 2024 gelten Übergangsregelungen bis Ende 2028, und ein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung ist jederzeit möglich. Unterm Strich ist Paragraf 14a kein Grund zur Sorge, sondern eine Möglichkeit, bei den Netzentgelten zu sparen.

Häufig gestellte Fragen

Wird mein Haushaltsstrom auch gedrosselt?

Nein, betroffen sind nur einzelne große Geräte, der normale Haushaltsstrom bleibt immer voll verfügbar.

Kann der Netzbetreiber meine Wärmepumpe ganz abschalten?

Nein, es bleibt immer eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt, die Wärmepumpe läuft im Normalbetrieb weiter.

Fällt meine PV-Anlage unter Paragraf 14a EnWG?

Nein, die PV-Anlage selbst nicht, nur steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpe, Wallbox und Speicher.

Welches Modul soll ich wählen?

Modul 1 ist die pauschale Standardlösung, Modul 2 lohnt sich bei hohem Verbrauch, Modul 3 nutzt zeitvariable Netzentgelte.

Muss ich selbst etwas tun?

Bei neuen Geräten meldet das der Installateur an, nur für Modul 2 oder 3 musst du selbst aktiv werden.