KfW Förderung Wärmepumpe: Alles Wissenswerte auf einen Blick

Geschrieben von:
Patrick Meyer
Veröffentlicht am:
26.06.2025
Wärmepumpe
Förderung & Finanzierung
Haben Sie genug von hohen Heizkosten und ineffizienten Systemen? Die KfW Förderung für eine Wärmepumpe bietet Hausbesitzern finanzielle Unterstützung für eine klimafreundliche Heizung. In diesem Blog erfahren Sie, wie Sie Zuschüsse und günstige Kredite beantragen können.
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Zusammenfassung
Attraktive Zuschüsse und Kredite: Die KfW bietet bis zu 23.500 € Zuschuss und bis zu 120.000 € Kredit pro Wohneinheit für den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme wie Wärmepumpen.
Hohe Förderquoten möglich: Die Basisförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, kann aber durch Klima-, Effizienz- und Einkommensboni auf bis zu 70 % erhöht werden.
Vielfältige förderfähige Technologien: Förderfähig sind unter anderem Luft-Wasser-Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und andere Systeme auf Basis erneuerbarer Energien.
Kombinierbarkeit der Förderprogramme: Förderungen lassen sich kombinieren, um die Gesamtkosten weiter zu senken – besonders effektiv bei energetischen Sanierungen.
Klare Antragsschritte und Voraussetzungen: Die Förderung muss vor Projektbeginn online beantragt werden; erforderlich sind unter anderem eine Projektbestätigung durch einen Energieeffizienzexperten sowie detaillierte technische Unterlagen.
KfW Förderung für Wärmepumpen
Hausbesitzer können auf zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für ihre Heizung setzen. Die KfW unterstützt klimafreundliche Heizsysteme wie Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Finanzielle Unterstützung für Hausbesitzer
Die KfW Bank bietet Hausbesitzern finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Heizsysteme. Zuschüsse bis zu 23.500 € erleichtern die Modernisierung der Heiztechnik. Förderkredite von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit stehen zur Verfügung.
Auch für energetische Einzelmaßnahmen sind Förderprogramme verfügbar.
Günstige Darlehen fördern den Einsatz von Wärmepumpen und anderen effizienten Technologien. Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften profitieren davon.
Diese Förderung unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energien wie Luft-Wasser-Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen.
Verfügbarkeit der Förderung trotz bevorstehender Gesetzesänderungen
Das Förderprogramm für Wärmepumpen bleibt bis 2025 ohne Einschränkungen verfügbar. Trotz möglicher Änderungen im Heizungsgesetz sollten Hausbesitzer frühzeitig Förderanträge stellen.
Fördermittel stehen weiterhin für energetische Sanierungen und klimafreundliche Heizungen zur Verfügung.
Private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften können von der Zuschussförderung profitieren. Die Förderung umfasst auch günstige Darlehen für förderfähige Maßnahmen wie Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
Ein rechtzeitiger Antrag schützt vor Überraschungen.
Subventionen und günstige Darlehen für umweltfreundliche Heizsysteme
Die KfW bietet eine Basisförderung von 30 % der förderfähigen Kosten für den Heizungsersatz an. Fördermittel stehen für umweltfreundliche Systeme wie solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und elektrisch betriebene Wärmepumpen bereit.
Hauseigentümer erhalten zinsgünstige Kredite, um die Installation energieeffizienter Heizsysteme zu erleichtern. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können diese Klimaförderung nutzen.
Private Eigentümer profitieren von Zuschüssen und Ergänzungskrediten, die speziell auf erneuerbare Energien ausgelegt sind. Förderfähige Gesamtkosten decken sowohl Anschaffung als auch Installation.
Solarthermische Anlagen und Luft-Wasser-Wärmepumpen gehören zu den beliebten Optionen. Günstige Darlehen reduzieren die finanzielle Belastung erheblich und machen klimafreundliche Technik zugänglicher.
Bedingungen und Technologien für die Förderung
Die Förderung unterstützt klimafreundliche Lösungen wie Luft-Wasser-Wärmepumpen. Eigentümer profitieren bei energetischen Maßnahmen von attraktiven Förderprogrammen.
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Wohngebäuden
Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich reduzieren Energieverluste und verbessern die Effizienz des Heizsystems. Durch Anpassungen der Luftvolumenströme steigt der Komfort in Wohngebäuden.
Förderprogramme unterstützen diese Effizienzmaßnahmen finanziell, insbesondere bei energetischen Einzelmaßnahmen. Eigentümer können so langfristig Betriebskosten senken und ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Optimierungen dieser Art sind für Wohnungseigentümergemeinschaften und private Besitzer gleichermaßen zugänglich.
Förderfähige Vorhaben umfassen den Einsatz klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen. Die Integration erneuerbarer Energien spielt dabei eine zentrale Rolle.
Neben Zuschussförderungen gewähren Fördermittel oft zinsgünstige Kredite zur Finanzierung. Voraussetzungen wie die Einhaltung der Jahresarbeitszahl (JAZ) sichern die Effizienz der geförderten Systeme.
Solche Maßnahmen verbessern die Nachhaltigkeit im Gebäudesektor nachhaltig.
Förderfähige Technologien, einschließlich erneuerbarer Energien
KfW unterstützt den Einbau von Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen und Biomasseheizsystemen. Auch wasserstoffkompatible Heizungen und elektrisch betriebene Brennstoffzellenheizungen sind förderfähig.
Diese Technologien setzen auf erneuerbare Energien für mehr Klimaschutz.
Die Förderung umfasst auch den Anschluss an ein Heizungs- oder Gebäudenetz. Besonders gefragt sind Luft-Wasser-Wärmepumpen und Systeme mit natürlichen Kältemitteln. Eigentümer können von diesen Lösungen profitieren und dabei die Energieeffizienz ihrer Gebäude steigern.
Höhe der Förderung und Kombinationsmöglichkeiten
Die KfW bietet Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für klimafreundliche Heizungen. Eigentümer können Fördermittel mit anderen Programmen kombinieren, um Kosten zu senken.
Förderart / Bonus | Beschreibung | Fördersatz | Besonderheiten / Bedingungen |
---|---|---|---|
Basisförderung | Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen (z. B. Wärmepumpe) | 30 % | Gilt für alle förderfähigen Anlagen |
Effizienzbonus | Für besonders effiziente Systeme | +5 % | Gilt z. B. für Wärmepumpen mit hoher Effizienz |
Klimabonus | Für Austausch alter Heizungen (z. B. Öl, Kohle, Gas, Nachtspeicher) | +20 % | Nur bei Ersatz alter, ineffizienter Heizsysteme |
Einkommensbonus | Für Haushalte mit niedrigem Einkommen | +30 % | Nur für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen |
Maximale Gesamtförderung | Summe aller anrechenbaren Boni | 70 % | Förderung ist auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt |
Basisförderung und zusätzliche Boni für effiziente Heizsysteme
Hausbesitzer erhalten eine Basisförderung von 30 % der förderfähigen Kosten, wenn sie ihre alte Heizung durch eine klimafreundliche Heizung wie eine Wärmepumpe ersetzen. Eigentümer, die selbst in ihrem Haus wohnen, können sogar von einer Gesamtförderung von bis zu 70 % profitieren.
Förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, die erneuerbare Energien wie Wasser, Erde oder Abwasser nutzen.
Ein Effizienzbonus von 5 % erhöht die Förderung für besonders effiziente Systeme. Der Klimabonus von 20 % unterstützt den Austausch alter, ineffizienter Heizungen wie Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen zusätzlich.
Diese Boni erleichtern die energetische Sanierung und fördern den Einsatz umweltfreundlicher Lösungen im Gebäudesektor.
Kombinationsmöglichkeiten der Förderungen
Förderungen lassen sich kombinieren, um höhere Zuschüsse zu erhalten. Bei einer Wärmepumpe gibt es 30 % Basisförderung, 5 % Effizienzbonus, 20 % Klimabonus und 30 % Einkommensbonus.
Solarthermische Anlagen erhalten 30 % Basis, 20 % Klimabonus und zusätzlich 30 % für niedrige Einkommen.
Die Gesamtförderung deckelt bei 70 % der förderfähigen Gesamtkosten. Wohnungseigentümergemeinschaften und private Eigentümer profitieren gleichermaßen von diesen Förderprogrammen.
Kombinationen sind besonders effektiv bei energetischen Sanierungen oder dem Einbau klimafreundlicher Heizungen.
Antragstellung und Voraussetzungen
Private Eigentümer beantragen die Förderung online über den Förderfahrplan. Wohnungseigentümergemeinschaften reichen die erforderlichen Unterlagen für förderfähige Kosten ein.
Schritte zur Beantragung der Förderung
Die Beantragung der KfW-Förderung für Wärmepumpen ist einfach und strukturiert. Mit wenigen Schritten können Hausbesitzer die Zuschüsse oder Kredite nutzen.
Wählen Sie das passende KfW-Förderprogramm für Ihr Vorhaben aus.
Stellen Sie sicher, dass ein Energieeffizienzexperte das Projekt bestätigt hat. Dies ist gesetzlich erforderlich.
Melden Sie sich im KfW-Kundenportal an und starten Sie den Antrag unter dem Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“.
Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Angebot, Planungsunterlagen und Bestätigungen online ein.
Holen Sie eine Genehmigung von der KfW vor dem Beginn der Umsetzung ein.
Beginnen Sie das Projekt erst nach Erhalt der Zusage durch die KfW.
Führen Sie die Maßnahmen innerhalb von 36 Monaten nach Genehmigung vollständig durch.
Sammeln Sie alle Rechnungen des Projekts sorgfältig zur späteren Einreichung.
Übermitteln Sie nach Abschluss eine Bestätigung vom Energieeffizienzexperten an die KfW.
Laden Sie alle Rechnungen und Nachweise abschließend im Kundenportal hoch, um Ihre Förderung zu erhalten.
Erforderliche Dokumentation für die Beantragung der Bonusförderung
Eine gründliche Vorbereitung sichert den Erfolg des Förderantrags. Für die Beantragung der KfW Bonusförderung sind mehrere Dokumente einzureichen.
Kostenschätzungen müssen von einem Experten für Energieeffizienz bestätigt werden.
Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Heiztechnik ist erforderlich.
Der Nachweis über förderfähige Kosten sollte dem Antrag beiliegen.
Ein gültiger Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss vorgelegt werden.
Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien wie natürliches Kältemittel sind notwendig.
Bei Mehrfamilienhäusern sind zusätzliche Bestätigungen durch Wohnungseigentümergemeinschaften nötig.
Ergänzende Dokumente, wie energetische Sanierungspläne, können verlangt werden.
Informationen zur Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe sollten bereitgestellt werden.
Fazit
Die KfW-Förderung bietet attraktive finanzielle Vorteile für den Heizungstausch. Hausbesitzer können bis zu 23.500 Euro Zuschüsse erhalten und ein zusätzliches Kreditvolumen von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit nutzen.
Förderprogramme berücksichtigen klimafreundliche Heizungen wie elektrische Wärmepumpen oder erneuerbare Technologien.
Der Basiszuschuss deckt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, während selbstnutzende Eigentümer von Förderungen bis zu 70 Prozent profitieren können. Ergänzungskredite ermöglichen Laufzeiten von bis zu 35 Jahren mit niedrigen Zinsen.
Wohnungseigentümergemeinschaften und private Eigentümer profitieren gleichermaßen von diesen Fördermitteln für energetische Sanierungen im Gebäudesektor.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen durch die KfW?
Die KfW bietet eine Basisförderung von 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen. Zusätzlich können Boni gewährt werden: 5 % Effizienzbonus, 20 % Klimabonus und 30 % Einkommensbonus. Insgesamt ist eine Förderung von bis zu 70 % möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der maximale Zuschuss beträgt bis zu 23.500 Euro, ergänzt durch zinsgünstige Kredite bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Wer kann die KfW-Förderung für Wärmepumpen beantragen?
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller die Immobilie besitzen und im Falle des Einkommensbonus selbst bewohnen. Die Förderung gilt sowohl für Bestandsgebäude als auch für energetische Einzelmaßnahmen und ist bis mindestens 2025 verfügbar.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten, der das Vorhaben bewertet und begleitet. Förderfähig sind Wärmepumpen, die erneuerbare Energiequellen wie Luft, Wasser, Erde oder Abwasser nutzen. Zudem müssen technische Kriterien wie eine bestimmte Jahresarbeitszahl (JAZ) erfüllt werden. Die Maßnahme darf erst nach Förderzusage durch die KfW begonnen werden.
Wie läuft die Antragstellung bei der KfW ab?
Die Antragstellung erfolgt online über das KfW-Kundenportal im Rahmen des Programms „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“. Vor dem Projektstart muss eine Bestätigung durch einen Energieeffizienzexperten vorliegen. Nach der Genehmigung haben Antragsteller 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen. Anschließend werden Rechnungen und Nachweise hochgeladen, um die Auszahlung zu erhalten.
Welche Technologien und Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, wasserstoffkompatible Heizsysteme und elektrisch betriebene Brennstoffzellenheizungen. Auch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung wie der hydraulische Abgleich sind eingeschlossen. Die Förderung umfasst sowohl die Anschaffung als auch die Installation sowie begleitende Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz.