PV-Anlage abmelden: So legst du deine Solaranlage korrekt still

Lucas Fischer, Geschäftsführer der LuPa Sonnenenergie GmbH

Geschrieben von:

Lucas Fischer

Veröffentlicht am:

Photovoltaik

Wartung & Betrieb

Wann man seine PV-Anlage abmelden sollte

Wenn eine PV-Anlage abgebaut, ersetzt oder beim Hausverkauf nicht übernommen wird, musst du sie offiziell stilllegen, denn das ist keine reine Formsache, sondern eine gesetzliche Pflicht. Im Kern geht es dabei um zwei Stellen, nämlich das Marktstammdatenregister und deinen Netzbetreiber, die beide wissen müssen, dass die Anlage nicht mehr in Betrieb ist, und erledigt ist das in wenigen Minuten, wichtig ist nur, es nicht zu vergessen.

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Warum überhaupt abmelden?

Eine Anlage, die im Register noch als aktiv geführt wird, aber physisch nicht mehr existiert, verfälscht die Daten, mit denen die Bundesnetzagentur die Netze plant, und außerdem erwartet der Netzbetreiber sonst weiter eine Einspeisung und rechnet falsch ab. Wer eine neue Anlage baut, also ein Repowering plant, muss die alte Anlage zuerst stilllegen, bevor für die neue eine Vergütung beantragt werden kann, und eine versäumte Abmeldung kann im Extremfall sogar zu Ordnungsgeldern führen.

Schritt eins: Stilllegung im Marktstammdatenregister

Melde dich mit deinen Zugangsdaten auf der Seite des Marktstammdatenregisters an und navigiere zu deiner Anlage, wo du die Option zur endgültigen Außerbetriebnahme wählst und das Datum einträgst, an dem die Anlage vom Netz getrennt und abgebaut wurde. Nach dem Bestätigen erhältst du eine Bestätigung, die du dir am besten abspeicherst, und diese Meldung muss innerhalb eines Monats nach dem Abbau erfolgen, woraufhin die Bundesnetzagentur deinen Netzbetreiber automatisch informiert.

Schritt zwei: Netzbetreiber informieren

Auch wenn die Information weitergeleitet wird, solltest du deinen Netzbetreiber zusätzlich schriftlich über die Demontage informieren, weil du so Missverständnisse vermeidest und für eine saubere Schlussabrechnung sorgst. Der Netzbetreiber kündigt daraufhin den Einspeisevertrag und nimmt die Anlage aus seinem System, sodass du ab diesem Zeitpunkt keine Einspeisevergütung mehr erhältst.

Was beim Hausverkauf gilt

Verkaufst du dein Haus und der neue Eigentümer übernimmt die Anlage nicht, bist du als bisheriger Betreiber dafür verantwortlich, sie fachgerecht abbauen zu lassen und sowohl im Register als auch beim Netzbetreiber stillzulegen, was klare Verhältnisse schafft und verhindert, dass der neue Eigentümer fälschlich als Betreiber geführt wird. Übernimmt er die Anlage dagegen, wird im Register lediglich der Betreiber gewechselt und nicht stillgelegt.

Die kurze Checkliste

Du lässt die Anlage abbauen, nimmst sie im Marktstammdatenregister außer Betrieb, informierst den Netzbetreiber schriftlich und bewahrst beide Bestätigungen auf. Die administrative Abmeldung selbst ist kostenlos, Kosten entstehen nur für den fachgerechten Abbau durch einen Elektriker, sodass du das Thema sauber erledigt hast, sobald du diese vier Punkte abgehakt hast.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine alte PV-Anlage abmelden?

Ja, die Stilllegung im Marktstammdatenregister ist Pflicht, sobald die Anlage abgebaut ist.

Bis wann muss ich die Stilllegung melden?

Innerhalb eines Monats nach dem Abbau der Anlage.

Reicht die Meldung im Register?

Nein, du solltest zusätzlich den Netzbetreiber schriftlich informieren.

Was kostet die Abmeldung?

Die administrative Abmeldung ist kostenlos, Kosten entstehen nur für den fachgerechten Abbau.

Wer meldet beim Hausverkauf ab?

Wenn der Käufer die Anlage nicht übernimmt, ist der bisherige Betreiber für Abbau und Stilllegung verantwortlich.