Photovoltaik und Mehrwertsteuer 2026: Gilt weiterhin der 0-%-Steuersatz?

Geschrieben von:
Lucas Fischer
Veröffentlicht am:
04.03.2026
Photovoltaik
Förderung & Finanzierung

Seit Anfang 2023 profitieren Betreiber von Photovoltaikanlagen in Deutschland von einer wichtigen steuerlichen Erleichterung: Für viele Anlagen fällt beim Kauf und bei der Installation keine Mehrwertsteuer mehr an. Diese sogenannte Nullbesteuerung gilt auch im Jahr 2026 weiterhin.
Zusammenfassung
Seit 2023 gilt für viele Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Dadurch entfällt beim Kauf und bei der Installation der Anlage die bisher übliche Mehrwertsteuer von 19 %, was die Investitionskosten für Hausbesitzer deutlich reduziert.
Die Regelung bleibt auch im Jahr 2026 unverändert bestehen. Der Nullsteuersatz ist gesetzlich im Umsatzsteuergesetz verankert und aktuell nicht befristet, sodass Anlagenbetreiber weiterhin von der steuerlichen Entlastung profitieren können.
Voraussetzung ist meist eine Installation auf oder in unmittelbarer Nähe eines Wohngebäudes. Typische Beispiele sind Photovoltaikanlagen auf Hausdächern, Garagen oder Carports, die direkt mit einem Wohngebäude verbunden sind.
Neben Solarmodulen sind auch Wechselrichter, Batteriespeicher und Montageleistungen begünstigt. Die Steuerbefreiung umfasst also nicht nur die Module selbst, sondern auch wichtige technische Komponenten sowie Planung, Lieferung und Installation der Anlage.
Nicht eingeschlossen sind typische Zusatzprodukte wie Wallboxen oder reine Wartungsarbeiten. Leistungen oder Produkte, die nicht unmittelbar der Stromerzeugung durch die Photovoltaikanlage dienen, fallen in der Regel weiterhin unter die normale Mehrwertsteuer.
Bleibt die Mehrwertsteuer auf Photovoltaik 2026 bei 0 %?
Ja. Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen gilt weiterhin.
Rechtliche Grundlage ist § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), der mit dem Jahressteuergesetz 2022 eingeführt wurde. Seitdem werden bestimmte Lieferungen und Installationen von Photovoltaikanlagen mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % berechnet.
Eine zeitliche Begrenzung der Regelung wurde nicht festgelegt. Auch für das Jahr 2026 sind derzeit keine Änderungen geplant.
Für Anlagenbetreiber bedeutet das: Wer eine neue Photovoltaikanlage kauft, erhält sie weiterhin ohne Mehrwertsteuer – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Unter welchen Bedingungen gilt der Nullsteuersatz?
Die Steuerbefreiung greift vor allem bei Anlagen, die typischerweise im privaten Bereich eingesetzt werden.
Wesentliche Voraussetzungen sind:
1. Installation an einem Wohngebäude
Die Anlage muss sich auf oder in unmittelbarer Nähe eines Wohngebäudes befinden. Typische Beispiele sind:
Hausdächer
Garagen
Carports
2. Übliche Größenordnung für private Anlagen
In der Praxis gilt eine Grenze von etwa 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Die meisten privaten Dachanlagen liegen deutlich darunter.
3. Lieferung mit Installation
Die Regelung bezieht sich in der Regel auf den Kauf der Anlage inklusive Montage.
Nicht begünstigt sind dagegen meist Freiflächenanlagen, die keinen direkten Bezug zu einem Wohngebäude haben.
Welche Komponenten sind von der Steuerbefreiung umfasst?
Der Nullsteuersatz gilt nicht nur für die Solarmodule selbst. Auch viele weitere Bestandteile einer PV-Anlage fallen darunter.
Kategorie | Komponenten / Leistungen | Mehrwertsteuer (0 %) |
|---|---|---|
Photovoltaik-Module | Solarmodule | Ja |
Wechselrichter | Wechselrichter | Ja |
Stromspeicher | Batteriespeicher | Ja |
Montagesysteme | Unterkonstruktion, Halterungen | Ja |
Elektrische Komponenten | Kabel, Stecker, Anschlussmaterial | Ja |
Dienstleistungen | Planung, Lieferung und Installation | Ja |
E-Mobilität | Wallbox für Elektroauto | Nein |
Serviceleistungen | Wartung und Reparaturen | Nein |
Wichtig ist außerdem, dass der Installationsbetrieb die Rechnung korrekt mit 0 % Umsatzsteuer ausstellt. Ein gesonderter Antrag beim Finanzamt ist in der Regel nicht notwendig.
Wie hoch ist die tatsächliche Ersparnis?
Die steuerliche Entlastung kann mehrere tausend Euro betragen.
Vor der Einführung des Nullsteuersatzes wurden auf Photovoltaikanlagen 19 % Mehrwertsteuer erhoben.
Ein Beispiel:
Anlagenpreis: 20.000 €
Mehrwertsteuer früher: 3.800 €
Die einfache Berechnung lautet:
Ersparnis = Anlagenpreis × 0,19
Vor allem bei größeren Anlagen oder Systemen mit Batteriespeicher summiert sich der Vorteil schnell. Dadurch verkürzt sich häufig auch die Amortisationszeit der Investition.
Gilt der Nullsteuersatz auch für Stromspeicher?
Ja. Batteriespeicher können ebenfalls von der Steuerbefreiung profitieren.
Voraussetzung ist, dass der Speicher dem Betrieb einer Photovoltaikanlage dient und fest installiert wird. Das gilt sowohl für Speicher, die direkt zusammen mit der PV-Anlage gekauft werden, als auch für solche, die später nachgerüstet werden.
Entscheidend ist, dass der Speicher zur Zwischenspeicherung von Solarstrom eingesetzt wird.
Photovoltaik bleibt auch 2026 mehrwertsteuerfrei
Die steuerliche Förderung für Photovoltaikanlagen bleibt auch im Jahr 2026 bestehen. Für viele Anlagen, die auf Wohngebäuden oder in deren unmittelbarer Nähe installiert werden, gilt weiterhin der Nullsteuersatz von 0 % auf Kauf und Installation.
Für Hausbesitzer bedeutet das vor allem eine spürbare finanzielle Entlastung, da keine Mehrwertsteuer auf die Investition anfällt und sich die Anschaffungskosten entsprechend reduzieren. Dadurch bleibt die Nutzung von Solarenergie wirtschaftlich attraktiv und die Amortisationszeit der Anlage kann sich verkürzen.
Da die Regelung zudem unbefristet im Umsatzsteuergesetz verankert ist, bietet sie eine verlässliche Grundlage und sorgt für Planungssicherheit bei zukünftigen Photovoltaikprojekten.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange gilt keine Mehrwertsteuer auf Photovoltaik 2026?
Für viele Photovoltaikanlagen gilt weiterhin der Nullsteuersatz von 0 %. Die Regelung wurde 2023 eingeführt und ist nicht befristet, sodass sie auch 2026 weiterhin Anwendung findet. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird.
Was ändert sich 2026 bei Photovoltaik?
Bei der Mehrwertsteuer gibt es 2026 keine Änderungen. Der Nullsteuersatz für viele Photovoltaikanlagen bleibt bestehen. Hausbesitzer können Anlagen weiterhin ohne Mehrwertsteuer kaufen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lautet die Steuerregelung für 2026?
Im Jahr 2026 gilt für viele Photovoltaikanlagen weiterhin der Umsatzsteuersatz von 0 % nach § 12 Absatz 3 UStG. Das betrifft die Lieferung und Installation von PV-Anlagen sowie wichtige Komponenten wie Wechselrichter oder Batteriespeicher, wenn sie auf Wohngebäuden installiert werden.
Kann ich eine PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer kaufen?
Ja. Wenn die Photovoltaikanlage auf einem Wohngebäude oder in dessen Nähe installiert wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Rechnung direkt mit 0 % Umsatzsteuer ausgestellt. Ein zusätzlicher Antrag beim Finanzamt ist normalerweise nicht erforderlich.
Kann man den Kauf einer PV-Anlage steuerlich absetzen?
Für private Betreiber ist ein direkter steuerlicher Abzug meist nicht relevant, da bereits keine Mehrwertsteuer beim Kauf anfällt. Wer eine Anlage gewerblich betreibt oder Strom einspeist, kann je nach Situation jedoch Abschreibungen oder steuerliche Vorteile nutzen. In vielen Fällen wählen private Betreiber zudem die Kleinunternehmerregelung, um bürokratischen Aufwand zu vermeiden.
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Lucas Fischer





