Marktstammdatenregister: Anmeldung deiner PV-Anlage

Geschrieben von:
Lucas Fischer
Veröffentlicht am:
09.05.2025
Photovoltaik
Planung & Installation
Hast du eine Photovoltaikanlage oder ein Balkonkraftwerk und weißt nicht, wie du es anmelden sollst? Das Marktstammdatenregister ist seit 2019 Pflicht für alle Stromerzeugungsanlagen.
In diesem Blog erfährst du, wer sich registrieren muss, welche Fristen gelten und was du beachten solltest. Lies weiter und vermeide teure Fehler!
Zusammenfassung
Das Marktstammdatenregister ist seit dem 31. Januar 2019 Pflicht für alle stromerzeugenden Anlagen in Deutschland, einschließlich Photovoltaik-Anlagen und Balkonkraftwerken.
Neue Anlagen müssen spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Ab Mai 2024 wird die Registrierung von Balkonkraftwerken mit bis zu 2.000 Watt einfacher.
Betreiber, die ihre Anlagen nicht fristgerecht registrieren, riskieren Bußgelder von bis zu 10 Euro pro kW/kWp installierter Leistung und Monat sowie den Verlust von Vergütungen.
Batteriespeicher müssen separat registriert werden, unabhängig davon, ob sie mit einer Photovoltaikanlage kombiniert sind oder eigenständig betrieben werden.
Die Registrierung erfolgt online. Betreiber geben Standort, technische Daten und Kontaktdaten ein und erhalten eine SEE-Nummer, die für alle zukünftigen Änderungen wichtig ist.
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Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR)?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein amtliches Online-Register. Es erfasst alle stromerzeugenden Anlagen und Stromspeicher in Deutschland. Seit dem 31. Januar 2019 ist es online verfügbar.
Es ersetzte das frühere Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal. Mehr als 3 Millionen dezentrale Anlagen sind dort eingetragen.
Das Register wurde am 1. Juli 2017 eingeführt. Betreiber von Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerken oder Batteriespeichern müssen dort ihre Daten eintragen. Netzbetreiber nutzen das MaStR für die Prüfung und Versorgungssicherheit.
Auch Daten für die Direktvermarktung oder Eigenverbrauch werden gemeldet.
Ziele und Aufgaben des Marktstammdatenregisters
Das Register sammelt Daten von Solaranlagen, Batteriespeichern und Balkonkraftwerken. Es dient der zentralen Erfassung aller energieerzeugenden, speichernden und verbrauchenden Anlagen.
So wird die Versorgungssicherheit unterstützt und der Netzausbau besser geplant.
Netzbetreiber prüfen die Daten zur Einspeisevergütung und zur Marktprämie. Das vereinfacht Meldungen und sorgt für effiziente Abläufe.
Mit klaren Daten sichern wir die Zukunft der Energieversorgung.
Wer muss sich im Marktstammdatenregister registrieren?
Im Marktstammdatenregister müssen alle Betreiber von PV-Anlagen und Balkonkraftwerken ihre Daten eintragen. Erfahre, welche Anlagen betroffen sind und warum das wichtig ist.
Registrierungspflichtige Marktakteure
Marktakteure müssen sich im Marktstammdatenregister registrieren. Diese Pflicht betrifft verschiedene Gruppen im Energiesektor.
Netzbetreiber melden alle Netzanlagen, auch Hoch- und Höchstspannungsnetze.
Stromlieferanten tragen ihre Unternehmen und Aktivitäten ein.
Messstellenbetreiber informieren über ihre technischen Messsysteme.
Letztverbraucher an Hoch- oder Höchstspannungsnetzen geben ihre Anlagen an.
Betreiber von PV-Anlagen erfassen die Daten ihrer Solaranlagen.
Besitzer von Balkonkraftwerken melden diese als Kleinstanlagen.
Verantwortliche für virtuelle Kraftwerke registrieren die entsprechenden Systeme.
Bilanzkreisverantwortliche pflegen Informationen zu Energiemengen ein.
Welche Anlagen müssen gemeldet werden?
Alle Stromerzeugungsanlagen müssen erfasst werden. Verschiedene Typen sind dabei meldepflichtig.
Photovoltaik-Anlagen, gehören zu den verpflichtenden Meldungen. Sie nutzen erneuerbare Energien zur Stromproduktion.
Batteriespeicher, die mit einer Erzeugungsanlage verbunden sind, müssen registriert werden. Auch wenn sie als eigenständige Anlage betrieben werden, gilt dies.
Balkonkraftwerke (Steckersolar-Geräte) benötigen ebenfalls eine Eintragung ins Register. Diese kleinen Solaranlagen speisen oft direkt in den Haushalt ein.
Fristen für die Registrierung
Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb der festgelegten Fristen erfolgen, um Probleme mit dem Netzbetreiber oder rechtliche Folgen zu vermeiden.
Bestandsanlagen
Bestandsanlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gingen, mussten sich bis zum 30. September 2021 im Marktstammdatenregister eintragen. Über 150.000 Anlagen verpassten diese Frist.
Betreiber solcher Photovoltaikanlagen oder Balkonkraftwerke riskierten Strafen und Probleme mit der Netzbetreiberprüfung.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik prüft die gemeldeten Daten auf Richtigkeit. Auch Batteriespeicher müssen korrekt registriert werden. Verspätete Einträge können den Status einer Anlage im virtuellen Kraftwerk gefährden.
Neue Anlagen
Neuanlagen müssen spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Ab April 2024 wird die Registrierung für Steckersolar-Geräte einfacher.
Seitdem können die Betreiber ihre Balkonkraftwerke online schneller eintragen.
Seit dem 16. Mai 2024 entfällt die Meldepflicht beim Netzbetreiber für Balkonkraftwerke mit bis zu 2.000 Watt Bruttoleistung und einem Wechselrichter bis 800 Watt, wenn keine Einspeisevergütung beansprucht wird.
Das erleichtert Privatpersonen die Anmeldung ihrer Geräte erheblich.
Ab Mai 2024 sparen Nutzer von Balkonkraftwerken viel Zeit bei den Anmeldungen.
Wie funktioniert die Registrierung?
Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt online über ein Portal und erfordert genaue Anlagendaten.
Schritte zur Registrierung einer Erzeugungsanlage
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist wichtig. Sie erfolgt online und richtet sich nach festen Schritten.
Öffne die Website des Marktstammdatenregisters. Erstelle ein Benutzerkonto mit deinen Daten.
Melde dich mit deinem Konto an. Wähle die Option „Erzeugungsanlage registrieren“.
Trage alle relevanten Anlagendaten ein. Dazu gehören Standort, Art der Anlage (z.B. Photovoltaik) und Inbetriebnahmedatum.
Ergänze technische Angaben zur Anlage. Gib Leistung, Spannungsebene und Anschlussdaten ein.
Füge weitere Details hinzu, falls verfügbar. Batteriespeicher müssen gesondert eingetragen werden.
Lade geforderte Nachweise hoch, z.B. eine Netzbetreiber-Bestätigung.
Kontrolliere alle Eingaben sorgfältig auf Fehler.
Sende die Registrierung ab und speichere die Bestätigung.
Notiere dir die 12-stellige SEE-Nummer für deine Unterlagen.
Aktualisiere Änderungen innerhalb eines Monats im System, um Strafen zu vermeiden.
Registrierung von Batteriespeichern
Batteriespeicher müssen im Marktstammdatenregister separat gemeldet werden. Dies ist für den Betrieb und die Vernetzung wichtig.
Betreiber tragen ihre persönlichen Kontaktdaten ein. Diese Informationen helfen bei der Identifikation.
Technische Daten zur Batterie sind notwendig. Dazu gehören Kapazität, Standort und Hersteller.
Neue Batteriespeicher müssen direkt nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Das gilt auch bei Nachrüstungen.
Bestandsanlagen haben spezielle Fristen zur Nachmeldung. Diese Fristen sollten eingehalten werden.
Betreiber loggen sich auf der Plattform des Registers ein, um zu starten. Ein gültiger Login ist nötig.
Jede Batterie wird einzeln registriert, auch wenn sie mit Solaranlagen verbunden ist.
Ohne Registrierung drohen Strafen oder der Ausschluss von Förderungen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik achtet auf den Schutz der Daten im Register.
Betreiber können später Änderungen angeben, falls technische Daten sich ändern.
Eine präzise Angabe aller Details stellt die korrekte Nutzung des virtuellen Kraftwerks sicher.
Welche Daten müssen eingetragen werden?
Betreiber tragen Standortdaten ihrer Anlage ein. Dazu gehört die Adresse des Standorts. Auch technische Anlagendaten wie Leistung, Anzahl der Module und Inbetriebnahmedatum sind nötig.
Bei Steckersolar-Geräten melden Nutzer diese Daten ebenfalls.
Kontaktdaten des Betreibers müssen genau angegeben werden. Dazu zählen Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt korrekte Eingaben, um Probleme zu vermeiden.
Konsequenzen bei fehlender oder verspäteter Registrierung
Eine fehlende oder verspätete Registrierung im Marktstammdatenregister kann teuer sein. Es drohen Bußgelder gemäß §95 EnWG. Die Höhe liegt bei bis zu 10 Euro pro kW/kWp installierter Leistung und Monat.
Für eine Anlage mit 5 kWp können so monatlich 50 Euro fällig werden.
Auch der Anspruch auf EEG- oder KWKG-Vergütungen kann verloren gehen. Ohne rechtzeitige Anmeldung erhält der Anlagenbetreiber keine Einspeisevergütung. Das betrifft sowohl Photovoltaik-Anlagen als auch Balkonkraftwerke.
Fazit
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist seit 2019 Pflicht für alle stromerzeugenden Anlagen in Deutschland. Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke müssen registriert werden. Neue Anlagen haben dafür einen Monat ab Inbetriebnahme Zeit.
Auch ältere Anlagen erfordern eine nachträgliche Eintragung.
Versäumnisse bei der Anmeldung können teuer werden. Mögliche Folgen sind Bußgelder oder der Verlust von Vergütungen wie EEG- oder KWKG-Zahlungen. Die Bundesnetzagentur bietet Hilfe bei der Registrierung an.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist das Marktstammdatenregister und warum ist die Registrierung notwendig?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein amtliches Online-Register, in dem alle stromerzeugenden und -speichernden Anlagen in Deutschland erfasst werden müssen. Es dient der zentralen Datensammlung zur Sicherung der Energieversorgung, der Planung des Netzausbaus und der Abwicklung von Vergütungen. Seit dem 31. Januar 2019 ist die Registrierung dort für Betreiber von Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerken und Batteriespeichern verpflichtend.
Wer muss sich im Marktstammdatenregister registrieren?
Zur Registrierung verpflichtet sind alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen – dazu zählen insbesondere Besitzer von Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerken (Steckersolargeräten) sowie Batteriespeichern. Auch Unternehmen wie Netzbetreiber, Stromlieferanten, Messstellenbetreiber und Betreiber virtueller Kraftwerke müssen sich registrieren, sofern sie im deutschen Strommarkt aktiv sind.
Welche Fristen gelten für die Registrierung neuer und bestehender Anlagen?
Neue Anlagen müssen spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Für Balkonkraftwerke mit bis zu 2.000 Watt Bruttoleistung und einem Wechselrichter bis 800 Watt entfällt seit dem 16. Mai 2024 die zusätzliche Meldepflicht beim Netzbetreiber, sofern keine Einspeisevergütung beantragt wird. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, mussten bis spätestens 30. September 2021 eingetragen sein.
Welche Konsequenzen drohen bei einer fehlenden oder verspäteten Registrierung?
Wird die Registrierungspflicht versäumt oder zu spät erfüllt, können Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Euro pro installiertem kW/kWp und Monat verhängt werden. Darüber hinaus verlieren Betreiber ihren Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem EEG oder auf Förderungen aus dem KWKG. Dies gilt sowohl für große Photovoltaikanlagen als auch für kleine Balkonkraftwerke.
Wie funktioniert die Registrierung einer Anlage im MaStR?
Die Registrierung erfolgt online über die Website des Marktstammdatenregisters. Betreiber müssen ein Benutzerkonto anlegen, ihre Kontaktdaten angeben und technische Informationen zur Anlage eintragen, darunter Standort, Leistung, Anlagentyp und Inbetriebnahmedatum. Batteriespeicher werden separat registriert. Nach Abschluss erhalten die Betreiber eine SEE-Nummer, die für spätere Änderungen erforderlich ist.