Mieterstrom: So wird das eigene Dach zur Stromquelle

Geschrieben von:
Lucas Fischer
Veröffentlicht am:
Photovoltaik
Wartung & Betrieb

Mieterstrom bedeutet, dass der Strom vom eigenen Dach direkt an die Bewohner eines Hauses geliefert wird, ohne den Umweg über das öffentliche Netz zu nehmen. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt, produziert mit einer PV-Anlage Solarstrom und verkauft ihn an die Mieter, die dafür weniger zahlen als beim Grundversorger, während der Vermieter zusätzlich zum Strompreis eine staatliche Förderung bekommt. Das klingt nach einer Lösung, bei der alle gewinnen, und genau das ist auch die Idee dahinter.
Zusammenfassung
Mieterstrom liefert Solarstrom vom Dach direkt an die Bewohner eines Hauses, ohne Umweg über das öffentliche Netz.
Im klassischen Modell tritt der Vermieter als Vollversorger auf, der Mieterstrompreis darf höchstens 90 Prozent des Grundversorgertarifs betragen.
Dafür gibt es den Mieterstromzuschlag, eine EEG-Förderung, die nach Inbetriebnahme 20 Jahre lang fest bleibt.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach Paragraf 42b EnWG ist einfacher, verzichtet aber auf den Zuschlag und ist für private Vermieter oft die bessere Wahl.
Seit dem 1. Juni 2026 erlaubt Energy Sharing nach Paragraf 42c EnWG, Solarstrom auch über das öffentliche Netz an Nachbarn zu liefern.
Wie funktioniert Mieterstrom konkret?
Die Anlage erzeugt Strom, der zuerst im Haus verbraucht wird, und sobald die Sonne nicht ausreicht, kommt der Reststrom aus dem Netz. Im klassischen Mieterstrommodell tritt der Vermieter als Vollversorger auf, das heißt, er liefert nicht nur den Solarstrom, sondern organisiert auch den Reststrom und kümmert sich um Abrechnung und Messung. Als Gegenleistung darf er den Strom verkaufen, allerdings höchstens zu 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs, sodass der Mieter spart und der Vermieter zugleich an Stromverkauf und Förderung verdient.
Diese Förderung heißt Mieterstromzuschlag und gibt es seit 2017, geregelt im EEG. Ihre Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum und bleibt danach 20 Jahre lang fest, wobei die einzige wichtige Bedingung ist, dass der Strom lokal erzeugt und lokal verbraucht wird und nicht durch das öffentliche Netz läuft.
Was ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Mit dem Solarpaket I kam 2024 ein einfacheres Modell dazu, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach Paragraf 42b EnWG, bei der der Vermieter den Mietern einen festen Anteil am Solarertrag zusichert, ohne eine Vollversorgung leisten zu müssen. Die Mieter behalten für den Rest ihren eigenen Stromvertrag, wodurch der bürokratische Aufwand deutlich sinkt, dafür entfällt allerdings der Mieterstromzuschlag. Für viele private Vermieter und Eigentümergemeinschaften ist das trotzdem die praktischere Wahl, weil der geringere Verwaltungsaufwand den fehlenden Zuschlag meist mehr als ausgleicht.
Neu ab Juni 2026: Energy Sharing
Seit dem 1. Juni 2026 gibt es mit dem Energy Sharing nach Paragraf 42c EnWG eine dritte Option, deren entscheidender Unterschied darin liegt, dass der Strom hier über das öffentliche Netz fließen darf. Damit lässt sich Solarstrom auch an Nachbarn liefern, die nicht am selben Hausanschluss hängen, und obwohl es dabei keinen Mieterstromzuschlag gibt, sind Lieferung und Organisation spürbar einfacher. Voraussetzung ist ein Smart Meter.
Für wen lohnt sich Mieterstrom?
Das klassische Modell mit Zuschlag rechnet sich vor allem dann, wenn die Abrechnung professionell läuft, also über einen Dienstleister oder einen großen Wohnungsbestand, während private Vermieter mit ein oder zwei Häusern mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung meist besser fahren. Am Ende laufen die Überlegungen auf zwei Fragen hinaus, nämlich wie viele Wohneinheiten versorgt werden sollen und wie viel Verwaltung man selbst übernehmen will. Wer das ehrlich beantwortet, findet schnell das passende Modell.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel günstiger ist Mieterstrom für die Mieter?
Mieterstrom darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs kosten, in der Praxis liegt er oft deutlich darunter.
Bekommt der Vermieter Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung gleichzeitig?
Ja, für den selbst gelieferten Strom gibt es den Zuschlag, für den eingespeisten Überschuss die Einspeisevergütung.
Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?
Beim Mieterstrom ist der Vermieter Vollversorger, bei der Gebäudeversorgung sichert er nur einen Anteil zu und die Mieter behalten ihren eigenen Vertrag.
Brauchen Mieter einen zweiten Stromvertrag?
Beim klassischen Mieterstrom nicht, bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und beim Energy Sharing schon.
Lohnt sich Mieterstrom für ein kleines Mehrfamilienhaus?
Meist ja, allerdings ist für private Vermieter die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wegen des geringeren Aufwands oft die praktischere Lösung.





