EEG 2027: Was sich für Anlagenbetreiber ändert

Geschrieben von:

Aileen Hesse

Veröffentlicht am:

LuPa-News

Allgemeines

Ein Richter an seinem Schreibtisch.
Ein Richter an seinem Schreibtisch.

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt oder plant, kommt derzeit an drei Buchstaben nicht vorbei: EEG 2027. Hinter diesem Begriff steckt die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und mit ihr Änderungen, die für Millionen Haushalte in Deutschland relevant sind. Was genau geplant ist, was das für die Einspeisevergütung bedeutet und ob sich eine Investition jetzt noch lohnt, klären wir in diesem Ratgeber.

Zusammenfassung

  • Das EEG 2027 ist noch kein Gesetz, sondern ein Entwurf, der die garantierte Einspeisevergütung für neue Anlagen durch eine marktabhängige Vergütung ersetzen will.

  • Wer heute eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuellen Vergütungssätze für 20 Jahre, da bestehende Förderansprüche von einer Novelle nicht betroffen sind.

  • Die Einspeisevergütung 2026 liegt je nach Anlagengröße zwischen 5,50 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde und sinkt ab August 2026 halbjährlich um 1 Prozent.

  • Der eigentliche Wirtschaftlichkeitshebel liegt heute im Eigenverbrauch, weil selbst erzeugter Strom teuren Netzstrom zu 30 bis 35 Cent pro Kilowattstunde ersetzt.

  • Wer wartet, riskiert schlechtere Konditionen ab 2027 und muss zusätzlich mit langen Lieferzeiten und ausgelasteten Installationsbetrieben rechnen.

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Was ist das EEG 2027 und warum wird es so diskutiert?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die gesetzliche Grundlage für die Förderung von Strom aus Solar, Wind und anderen erneuerbaren Quellen in Deutschland. Es regelt unter anderem, wie viel Geld Betreiber einer Solaranlage für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten. Das EEG wird regelmäßig überarbeitet, zuletzt 2023. Nun steht die nächste Novelle an: das EEG 2027.

Der Grund für die aktuelle Diskussion ist ein Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der bekannt wurde und in der Branche für Aufsehen gesorgt hat. Denn der Entwurf enthält eine einschneidende Idee: Die garantierte, staatlich festgelegte Einspeisevergütung für neue Anlagen soll in ihrer bisherigen Form abgeschafft werden.

Wichtig zu verstehen ist, dass dieser Entwurf noch kein Gesetz ist. Laut Bundesnetzagentur gilt weiterhin das aktuelle EEG mit den bestehenden Vergütungssätzen. Aber die Richtung ist erkennbar, und wer heute plant, sollte sie kennen.

Was sieht der EEG-2027-Entwurf konkret vor?

Der Kern des Entwurfs: Neue Photovoltaikanlagen sollen künftig keinen festen Vergütungssatz mehr erhalten, sondern ihren Strom zum aktuellen Marktpreis verkaufen. Das bedeutet in der Praxis, dass die Einnahmen schwanken, je nach Tageszeit, Wetterlage und Angebot an der Strombörse.

Konkret plant der Entwurf die Einführung sogenannter zweiseitiger Differenzverträge, auf Englisch Contracts for Difference (CfDs). Dieses Instrument kommt aus dem europäischen Strommarktrecht und funktioniert wie eine Art Preisabsicherung: Der Betreiber erhält eine Mindestvergütung, aber wenn der Strom teurer verkauft wird als ein festgelegter Referenzwert, muss ein Teil der Mehrerlöse zurückgezahlt werden. Im deutschen EEG-2027-Entwurf heißt dieses Modell "Marktprämie mit Refinanzierungsbeitrag".

Von dieser Regelung wären laut aktuellem Entwurf alle marktprämiengeförderten Anlagen ab 100 kW Leistung betroffen. Für typische Hausdachanlagen gelten eigene Übergangsregelungen. Das Gesetzgebungsverfahren steht dabei unter erheblichem Zeitdruck: Damit das neue EEG pünktlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann, benötigt es auch noch eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.

Was gilt aktuell noch: die Einspeisevergütung 2026 im Überblick

Wer heute eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, profitiert noch von der bestehenden Regelung mit festen Vergütungssätzen für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr. Die Höhe richtet sich nach der Anlagengröße und danach, ob man Teil- oder Volleinspeisung wählt.

Aktuelle Vergütungssätze 2026 (Neuanlagen bis Juli 2026)

Anlagengröße

Teileinspeisung

Volleinspeisung

Bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,34 ct/kWh

10 bis 40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

40 bis 100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh

Ab August 2026 sinken die Sätze alle sechs Monate automatisch um 1 Prozent. Das betrifft aber nur Neuanlagen. Wer eine Anlage innerhalb der genannten Fristen in Betrieb nimmt, sichert sich den damals gültigen Satz für 20 Jahre.

Wer die Vergütung in Anspruch nehmen möchte, muss die Anlage vor Inbetriebnahme beim örtlichen Netzbetreiber anmelden und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Einen gesonderten Antrag bei einer Behörde braucht es nicht, die Abrechnung läuft automatisch über den Netzbetreiber. Ab 7 kW Leistung ist außerdem ein Smart Meter Pflicht.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage trotz EEG 2027 noch?

Die kurze Antwort lautet: Ja. Aber die Rechnung funktioniert heute anders als noch vor einigen Jahren. Wer eine PV-Anlage primär als Einnahmequelle durch Einspeisung betrachtet, denkt zu kurz. Der eigentliche Hebel liegt im Eigenverbrauch.

Strom, der selbst verbraucht wird, muss nicht teuer vom Netz gekauft werden. Bei einem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von 30 bis 35 Cent pro Kilowattstunde ist selbst erzeugter und direkt genutzter Solarstrom wirtschaftlich weit attraktiver als jeder Einspeisevergütungssatz. Das gilt unabhängig davon, was mit dem EEG 2027 kommt.

Moderne Anlagen setzen deshalb auf ein Zusammenspiel aus Solarmodulen, Batteriespeicher und intelligentem Energiemanagement. So wird der Solarstrom gezielt dann genutzt, wenn er anfällt, also für Haushalt, Wärmepumpe, Warmwasser oder Elektroauto. Was übrig bleibt, wird eingespeist. Ergänzend lassen sich dynamische Stromtarife einbinden, die automatisch günstigen Netzstrom einkaufen, wenn die eigene Erzeugung nicht ausreicht.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das: Eine 15-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus erzeugt rund 14.000 kWh im Jahr. Bei Teileinspeisung bringt das über die Vergütung etwa 1.140 Euro jährlich. Wer stattdessen einen Großteil davon selbst verbraucht und damit teuren Netzstrom ersetzt, spart deutlich mehr, ohne auf staatliche Förderung angewiesen zu sein.

Jetzt investieren oder auf das EEG 2027 warten?

Diese Frage stellen sich derzeit viele Hausbesitzer, und die Antwort fällt eindeutig aus: Wer heute investiert, sichert sich die aktuell geltenden Rahmenbedingungen. Die bestehende Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Wer wartet, riskiert, dass ab 2027 schlechtere oder schwankende Konditionen gelten.

Hinzu kommt, dass die Nachfrage nach Solaranlagen aktuell spürbar steigt. Lange Lieferzeiten und ausgelastete Installationsbetriebe sind in vielen Regionen bereits die Regel. Wer für 2026 plant, sollte also frühzeitig Angebote einholen.

Für Betreiber bestehender Anlagen gilt: Die geplanten Änderungen betreffen nur Neuanlagen. Wer bereits eine laufende Anlage mit garantierter Einspeisevergütung hat, behält diesen Anspruch für die gesamte Förderlaufzeit.

Das EEG 2027 ändert die Spielregeln, aber nicht die Grundlogik

Das EEG 2027 bringt echte Veränderungen: mehr Marktorientierung, weniger staatlich garantierte Vergütung und mehr Eigenverantwortung für Anlagenbetreiber. Aber es ändert nicht die grundlegende Wirtschaftlichkeit von Solarstrom. Wer auf Eigenverbrauch setzt, Speicher klug einsetzt und dynamische Tarife nutzt, ist von der Einspeisevergütung ohnehin weniger abhängig.

Die entscheidende Botschaft: Die aktuellen Förderbedingungen sind konkret und gesetzlich verankert. Was ab 2027 kommt, ist noch in Arbeit und wird sich im Gesetzgebungsverfahren noch verändern. Wer jetzt handelt, tauscht Unsicherheit gegen Planbarkeit. Wer wartet, hofft auf bessere Bedingungen und riskiert dabei, die bestehenden zu verpassen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das EEG 2027?

Das EEG 2027 ist die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Ein Arbeitsentwurf sieht vor, die garantierte Einspeisevergütung für neue Anlagen durch eine marktabhängige Vergütung zu ersetzen. Gesetz ist das bisher nicht.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für Anlagen bis 10 kWp gibt es 7,78 Cent (Teileinspeisung) beziehungsweise 12,34 Cent (Volleinspeisung) pro Kilowattstunde. Ab August 2026 sinken die Sätze halbjährlich um 1 Prozent.

Lohnt sich eine PV-Anlage noch, wenn die Einspeisevergütung wegfällt?

Ja, weil der eigentliche Hebel im Eigenverbrauch liegt. Selbst erzeugter Strom ersetzt teuren Netzstrom zu 30 bis 35 Cent pro Kilowattstunde und ist damit deutlich lukrativer als die Einspeisung.

Sind bestehende Anlagen von den EEG-2027-Änderungen betroffen?

Nein. Bestehende Förderansprüche gelten für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren. Die geplanten Änderungen betreffen nur Neuanlagen.

Sollte man jetzt investieren oder auf das EEG 2027 warten?

Wer jetzt investiert, sichert sich die aktuellen Konditionen für 20 Jahre. Wer wartet, riskiert schlechtere Bedingungen ab 2027 und muss mit langen Lieferzeiten rechnen.